Grundsätzlich musst du bei der Wohnungsübergabe die Fenster nicht putzen. Die Wohnung muss lediglich „besenrein“ übergeben werden, was eine Grundreinigung der Fenster nicht einschließt. Ausnahmen gelten nur, wenn dies explizit und wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde oder wenn du übermäßige Verschmutzungen wie Klebereste oder starke Nikotinablagerungen selbst verursacht hast.
Die letzte Kiste ist aus der Wohnung, das Echo der eigenen Schritte hallt von den nackten Wänden wider. Der Umzug ist fast geschafft. Vor dir steht nur noch ein Termin: die Wohnungsübergabe. Während du gedanklich schon die erste Pizza in der neuen WG bestellst, fällt dein Blick auf die Fenster. Die könnten, wenn man ehrlich ist, eine Reinigung vertragen. Aber musst du das wirklich?
Die Frage, ob Mieter beim Auszug die Fenster putzen müssen, sorgt regelmäßig für Diskussionen und unnötigen Stress. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen lautet die Antwort klar und deutlich: Nein. Aber wie so oft steckt der Teufel im Detail. Wir bringen Licht ins Dunkel und zeigen dir, was dein gutes Recht ist und wann du ausnahmsweise doch zum Lappen greifen solltest.
Die goldene Regel: „Besenrein“ ist nicht „blitzblank“
Der allgemeine Grundsatz für die Wohnungsübergabe lautet: Die Wohnung muss „besenrein“ zurückgegeben werden. Das bedeutet, du musst groben Schmutz entfernen – also den Boden fegen oder saugen, Spinnweben beseitigen und den Müll rausbringen. Eine klinische Grundreinigung ist damit aber nicht gemeint. Und dazu gehört auch: Das Fensterputzen ist grundsätzlich kein Teil einer besenreinen Übergabe. Mehr zu den allgemeinen Pflichten liest du in unserem Artikel über die besenreine Wohnungsübergabe.
Ausnahmen: Wann du die Fenster doch putzen musst
Keine Regel ohne Ausnahme. Es gibt zwei Hauptgründe, die dich doch zu einer Fensterreinigung verpflichten können: eine wirksame Klausel im Mietvertrag oder selbst verursachte, außergewöhnliche Verschmutzungen.
1. Der Blick in den Mietvertrag
Manche Mietverträge enthalten spezielle Klauseln, die eine gründlichere Reinigung bei Auszug fordern. Doch hier ist Vorsicht geboten: Viele dieser Klauseln sind unwirksam. Eine pauschale Vorschrift zur „Endreinigung“ oder zur Übergabe in „tip-top sauberem Zustand“ benachteiligt den Mieter unangemessen und ist vor Gericht oft nicht haltbar, wie auch Mietrechtsexperten bestätigen.
Wirksam kann eine Klausel sein, wenn sie individuell ausgehandelt wurde (eine sogenannte Individualvereinbarung) und nicht nur als Standardtext im Formularmietvertrag steht. Das ist in der Praxis aber sehr selten. Im Zweifel gilt: Ohne eine explizite und gültige Vereinbarung bleibt es bei „besenrein“.
2. Selbst verursachte Verschmutzungen
Hier geht es nicht um den normalen Staub oder die Regenspuren von außen. Wenn du die Fenster über das normale Maß hinaus verschmutzt hast, musst du diese Spuren beseitigen. Das gehört zur Pflicht, die Wohnung im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.
Typische Beispiele sind:
- Klebereste: Sticker, Fensterbilder oder schlecht angebrachte Sichtschutzfolien musst du rückstandslos entfernen.
- Farbspritzer: Wenn du beim Streichen der Wände nicht sauber abgeklebt hast.
- Starke Nikotinablagerungen: Wenn durch starkes Rauchen in der Wohnung ein gelber Film auf den Scheiben und Rahmen klebt.
- Andere Substanzen: Massive Verschmutzungen durch Kinder (Fingerfarben) oder Haustiere.
Der entscheidende Punkt ist die Abgrenzung zur normalen Abnutzung. Ein paar Wasserflecken sind normal, eine ganze Fensterbank voller Klebereste nicht.
Schönheitsreparaturen vs. Reinigung: Ein häufiges Missverständnis
Oft wird das Fensterputzen fälschlicherweise mit Schönheitsreparaturen in einen Topf geworfen. Schönheitsreparaturen umfassen in der Regel das Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern sowie Türen und Fenstern – aber von innen. Das Reinigen der Glasscheiben hat damit nichts zu tun. Selbst wenn du zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet bist, leitet sich daraus keine Pflicht zur Fensterreinigung ab.
Dein Schutzschild bei der Übergabe: Das Protokoll
Egal, ob du die Fenster geputzt hast oder nicht: Das Wichtigste bei der Wohnungsübergabe ist das Übergabeprotokoll. Hier wird der Zustand der Wohnung schriftlich festgehalten.
- Sei genau: Besteht der Vermieter auf schmutzigen Fenstern, obwohl es sich nur um normale Gebrauchsspuren handelt? Dann haltet das im Protokoll genau so fest. Notiere zum Beispiel „leichte Schlieren, normale Abnutzung“ statt eines pauschalen „Fenster schmutzig“.
- Mach Fotos: Dokumentiere den Zustand der Fenster mit deinem Handy. Bilder sind ein starkes Beweismittel, falls es später zu Streit über die Kaution kommt.
- Unterschreibe mit Bedacht: Unterschreibe nichts, womit du nicht einverstanden bist. Du kannst jederzeit eigene Anmerkungen hinzufügen.
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FAQ: Häufige Fragen zum Fensterputzen beim Auszug
Muss ich die Fenster von außen putzen? Nein. Die Reinigung von Außenflächen, die Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, ist in der Regel nicht Aufgabe des Mieters. Das gilt insbesondere für Fenster in höheren Stockwerken, deren Reinigung von außen gefährlich wäre.
Was bedeutet „besenrein“ genau für die Fensterreinigung? Für die Fenster bedeutet „besenrein“ praktisch nichts. Du musst die Fensterbänke fegen oder wischen und eventuelle Spinnweben in den Fensterecken entfernen. Das Glas selbst musst du nicht putzen.
Kann der Vermieter eine professionelle Fensterreinigung verlangen? Nein, der Vermieter kann nicht pauschal eine professionelle Reinigung auf deine Kosten verlangen, es sei denn, du hast extreme, von dir verursachte Verschmutzungen hinterlassen, die eine Spezialbehandlung erfordern.
Was passiert, wenn ich die Fenster bei Auszug nicht putze? Wenn du nicht dazu verpflichtet warst (also der Normalfall „besenrein“ gilt), passiert gar nichts. Behält der Vermieter deswegen Geld von der Kaution ein, ist das in der Regel unrechtmäßig. Anders sieht es aus, wenn eine Reinigungspflicht bestand (siehe Ausnahmen oben). Dann kann er die Reinigung nachholen und dir die Kosten in Rechnung stellen.
Sind Nikotinablagerungen an Fenstern ein Grund für eine Reinigungspflicht? Ja, starke Vergilbungen durch Nikotin gelten als übermäßige Abnutzung und müssen vom Mieter beseitigt werden. Ein leichter Film fällt oft noch unter normale Gebrauchsspuren, ein dicker, gelber Belag aber nicht mehr.
Welche Rolle spielt das Übergabeprotokoll bei der Fensterreinigung? Es ist entscheidend. Wenn im Protokoll bei Einzug keine schmutzigen Fenster vermerkt wurden und bei Auszug der Zustand als „normal abgenutzt“ festgehalten wird, hat der Vermieter keine Grundlage für spätere Forderungen.
Gibt es Unterschiede bei der Fensterreinigungspflicht zwischen alten und neuen Mietverträgen? Nicht direkt. Entscheidend ist nicht das Alter des Vertrags, sondern ob er wirksame Klauseln enthält. Viele unwirksame Klauseln finden sich sowohl in alten als auch in neuen Formularverträgen. Eine individuelle, handschriftlich ergänzte und ausgehandelte Vereinbarung hat immer mehr Gewicht.




