„Besenrein“ bei der Wohnungsübergabe bedeutet, dass die Wohnung von grobem Schmutz, Müll und persönlichen Gegenständen befreit sein muss. Dazu gehören das Fegen oder Saugen der Böden, das Entfernen von Spinnweben und die Beseitigung offensichtlicher Verschmutzungen in Küche und Bad. Eine umfassende Grundreinigung, das Putzen der Fenster oder die Durchführung von Schönheitsreparaturen sind in der Regel nicht erforderlich, es sei denn, dies ist explizit und wirksam im Mietvertrag vereinbart.
Der letzte Umzugskarton ist im Transporter, die letzte Pizza im alten WG-Zimmer gegessen. Übrig bleibt nur noch Leere, ein leicht melancholisches Echo und die eine, gefürchtete Frage im Mietvertrag: Die Wohnung muss „besenrein“ übergeben werden.
Was klingt wie eine einfache Anweisung, sorgt regelmäßig für handfesten Streit. Muss jetzt die große Putz-Eskalation her? Schwingt hier jemand den Wischmopp, als gäbe es kein Morgen, während der andere schon mental die neue Wohnung einrichtet? Und wer ist in der WG eigentlich dafür verantwortlich? Keine Sorge. „Besenrein“ ist viel weniger dramatisch, als es klingt – wenn du weißt, was wirklich zu tun ist.
Was bedeutet „besenrein“ wirklich? Die rechtliche Definition
Der Begriff „besenrein“ ist zum Glück keine vage Vermieter-Fantasie, sondern rechtlich ziemlich klar definiert. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Mieter die Wohnung nur von groben Verschmutzungen befreien müssen. Es geht darum, die Wohnung in einem Zustand zu übergeben, der dem Vermieter eine problemlose Weitervermietung ermöglicht.
Stell es dir so vor: Du gehst mit einem Besen (oder Staubsauger) durch die Räume und entfernst alles, was offensichtlich nicht zur Wohnung gehört. Eine sterile Hochglanz-Reinigung wie nach einer Tatort-Sanierung ist nicht verlangt. Der entscheidende Punkt ist: Du musst nicht schrubben, polieren oder grundreinigen.
Deine Checkliste: Was gehört zur besenreinen Übergabe?
Halte dich an diese Liste, und du bist auf der sicheren Seite. Alles, was darüber hinausgeht, ist meistens Kür und nicht Pflicht.
- Böden kehren oder saugen: Das ist der Kern von „besenrein“. Alle Böden in den Zimmern, im Flur, in der Küche und im Bad müssen einmal gründlich gefegt oder gesaugt werden.
- Grobe Verschmutzungen entfernen: Klebrige Flecken vom verschütteten Saft auf dem Küchenboden oder ein paar fette Spritzer an der Wand hinter dem Herd? Die solltest du wegwischen.
- Spinnweben beseitigen: Einmal mit dem Besen oder einem Staubwedel durch die Ecken an Decken und Wänden gehen.
- Alle persönlichen Gegenstände raus: Das ist selbsterklärend. Alles, was dir gehört, muss raus. Ja, auch die Kiste mit den „nostalgischen“ Magazinen im Keller.
- Müll entsorgen: Der gesamte Müll aus der Wohnung, dem Keller oder vom Balkon muss weg.
- Keller und Balkon fegen: Auch diese Flächen gehören zur Wohnung und müssen einmal durchgefegt werden.
Was du NICHT tun musst: Die häufigsten Mythen
Hier sparst du Zeit, Geld und Nerven. Die folgenden Aufgaben gehören normalerweise nicht zu einer besenreinen Übergabe, auch wenn manche Mietverträge das gerne suggerieren – eine Einschätzung, die auch führende Immobilienportale teilen.
- Fenster putzen: Der Vermieter erwartet keine streifenfreie Aussicht, nur eine besenreine Wohnung.
- Wände streichen oder Bohrlöcher füllen: Das sind typische Schönheitsreparaturen. Ob du diese durchführen musst, hängt von den (oft unwirksamen) Klauseln in deinem Mietvertrag ab und ist ein separates Thema. Mit „besenrein“ hat es nichts zu tun.
- Küche oder Bad grundreinigen: Kalkablagerungen an den Armaturen, eingebrannte Reste im Backofen oder der fettige Filter der Dunstabzugshaube sind nicht dein Problem, solange die Verschmutzungen nicht extrem sind.
- Teppiche shampoonieren: Hast du einen Teppichboden vom Vermieter übernommen, reicht gründliches Staubsaugen völlig aus.
- Nikotinablagerungen entfernen: Das Beseitigen von Vergilbungen durch Rauchen fällt unter Schönheitsreparaturen, nicht unter die Besenrein-Regel.
Sonderfälle: Aufkleber, Einbauten und der Mietvertrag
Ein paar Details sorgen immer wieder für Diskussionen. Hier ist die schnelle Einordnung:
- Klebereste und Aufkleber: Hast du Folien an Fenstern oder Sticker an Türen angebracht, musst du diese rückstandslos entfernen. Das gehört zur Pflicht, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
- Eigene Einbauten: Deine selbst eingebaute Hochebene oder die schicke Einbauküche? Grundsätzlich musst du alles wieder ausbauen, es sei denn, der Nachmieter oder der Vermieter übernimmt die Sachen schriftlich.
- Der Mietvertrag ist entscheidend: Dein Mietvertrag kann detailliertere Regelungen enthalten. Aber Vorsicht: Nicht alles, was dort steht, ist auch wirksam. Pauschale Endreinigungsklauseln oder die Pflicht zur kompletten Renovierung sind oft ungültig. Im Zweifel gilt die gesetzliche Regelung, wie sie die Gerichte auslegen. Mehr dazu erklärt zum Beispiel das Portal JuraForum.de in seinem Artikel zum Thema „Besenrein“.
Speziell für WGs: Wer macht was beim Auszug?
In einer WG wird die Sache etwas komplexer, vor allem, wenn nicht alle gleichzeitig ausziehen.
- Wer ist verantwortlich? Gegenüber dem Vermieter haften alle Hauptmieter gemeinsam. Es ist egal, wer den Dreck gemacht hat. Der Vermieter kann sich an jeden von euch halten.
- Auszug einer einzelnen Person: Ziehst nur du aus, bist du für dein Zimmer und anteilig für die Gemeinschaftsräume verantwortlich. Klärt vorher genau, was das bedeutet. Einigt euch auf einen gemeinsamen Putztag oder eine faire finanzielle Abgeltung für die, die mehr machen.
- Die Übergabe: Das Wichtigste bei jedem Ein- und Auszug ist das Übergabeprotokoll. Haltet den Zustand der Wohnung schriftlich und mit Fotos fest. So vermeidet ihr, für Schäden verantwortlich gemacht zu werden, die schon vor eurer Zeit da waren. Mehr Tipps dazu findest du in unserem ausführlichen Guide zur Wohnungsübergabe in der WG.
Ein sauberer Abschluss einer Wohnphase ist die beste Basis für den Start in eine neue. Mit einem klaren Plan für den Umzug und die besenreine Übergabe schont ihr nicht nur eure Nerven, sondern sichert auch eure Kaution. Und die kann man beim Einzug in die neue Traum-WG mit Livo Match doch viel besser gebrauchen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Was genau bedeutet "besenrein" laut Mietrecht? „Besenrein“ bedeutet, dass die Wohnung von groben Verschmutzungen, Müll und allen persönlichen Gegenständen befreit sein muss. Dazu zählt Fegen oder Saugen aller Böden und das Entfernen von Spinnweben.
Muss ich die Fenster putzen, wenn die Wohnung besenrein übergeben werden soll? Nein, Fensterputzen gehört nicht zur besenreinen Übergabe. Das ist Teil einer Grundreinigung, die nicht geschuldet wird.
Gehören Schönheitsreparaturen zur besenreinen Übergabe? Nein. Das Streichen von Wänden oder das Verschließen von Bohrlöchern sind Schönheitsreparaturen und ein separates Thema, das von den Klauseln im Mietvertrag abhängt.
Was passiert, wenn die Wohnung nicht besenrein übergeben wird? Wenn du deiner Pflicht nicht nachkommst, kann der Vermieter eine Reinigungsfirma beauftragen und die Kosten von deiner Kaution abziehen oder als Schadensersatz fordern.
Muss ich meine Einbauküche entfernen, wenn ich ausziehe? Ja, wenn du die Küche selbst eingebaut hast, musst du sie grundsätzlich wieder ausbauen, es sei denn, du triffst eine schriftliche Vereinbarung mit dem Nachmieter oder Vermieter über die Übernahme.
Reicht Staubsaugen bei Teppichböden aus? Ja, gründliches Staubsaugen ist für einen mitvermieteten Teppichboden absolut ausreichend. Eine spezielle Teppichreinigung oder Shampoonierung ist nicht erforderlich.
Gibt es eine Checkliste für die besenreine Übergabe? Ja: Böden fegen/saugen, grobe Flecken wegwischen, Spinnweben entfernen, allen Müll und alle persönlichen Gegenstände aus Wohnung, Keller und Balkon entfernen.
Welche Rolle spielt der Mietvertrag bei der besenreinen Übergabe? Der Mietvertrag kann die Pflicht zur besenreinen Übergabe festlegen. Enthält er aber Klauseln, die eine umfassendere Reinigung als die gesetzliche Definition fordern (z.B. „tip-top sauber“), sind diese oft unwirksam. Im Zweifel gilt die BGH-Definition von „grob gereinigt“.




